Beratung
Unser Auftrag der Beratung umfasst sowohl alle Themen der Finanzierung ambulanter Pflegeleistungen, die Prüfung und Beratung zu erforderlichen Hilfsmitteln im häuslichen Bereich, als auch medizinisch-pflegerische Themen zur Vorbeugung/Vermeidung von Verschlechterungen der individuellen gesundheitlichen Situation.
ambulante Pflege und Betreuung zuhause
Beratungseinsätze nach § 37 SGB XI
- wir besuchen Sie in Ihrem häuslichen Umfeld, beraten Sie in Ihrer Situation und unterstützen Sie im Kontakt mit der Pflegekasse. Das Ergebnis des Beratungseinsatzes wird der Pflegekasse mitgeteilt und sichert den Anspruch auf das Pflegegeld entsprechend der vorliegenden Pflegestufe. Die Kosten hierfür übernimmt die Pflegekasse. Ein solcher Beratungseinsatz ist bei Pflegestufe I alle 6 Monate erforderlich und soll sicherstellen, dass die erforderliche Pflege sichergestellt ist und eine Überforderung der Pflegeperson ausgeschlossen werden kann.
Pflegeleistungen nach SGB XI
- Individuelle Unterstüzung bei der Körperpflege (Zeit, Umfang und Häufigkeit bestimmen Sie!)
- Haushaltsarbeiten aller Art
- Begleitung zu Arztterminen, Einkäufen, etc
Behandlungspflege nach SGB V
Alle Leistungen der häuslichen Krankenpflege nach ärztlicher Anordnung
- Blutzuckerüberwachung (in Verbindung mit Insulin-Injektionen)
- Blutdruckmessungen (in Verbindung mit dem Verabreichen vonMedikamenten)
- Bestimmung des INR-Wertes bei Marcumar
- Wundversorgung
- Kompressionstherapie
- Medikamentenverwaltung (bestellen, richten, verabreichen)
- Sondenernährung
- subcutane Injektionen und Infusionen
- etc...
zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI
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Förderung der noch bestehenden Beweglichkeit
- Schaffung einer Tagesstruktur
- Erhalt der Kommunikation
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Erhalt der feinmotorischen Fähigkeiten
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Förderung der Erinnerungswerte
teilstationäre Pflege- und Betreuung
Unser Pflegedienst kooperiert mit der Tagespflege Haus Edelweiss
hier bieten wir unverbindliche Kontaktaufnahme und die Vermittlung von Schnuppertagen.
Diese Ergänzung der Pflege und Betreuung in der häuslichen Umgebung dient der Vermeidung von Vereinsamung und auch der Entlastung pflegender Angehöriger.